More info
Erstgespräch vereinbaren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Michael Nowak, Nowak Kommunikation, Stadthausbrücke 5, 20355 Hamburg (nachfolgend „Berater“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeberin“), soweit kein individueller schriftlicher Vertrag etwas anderes bestimmt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 1   Leistungsgegenstand(1)   Der Berater erbringt Leistungen der strategischen Kommunikationsberatung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie verwandte Kommunikationsdienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftragsschreiben oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.(2)   Der Berater schuldet eine sorgfältige, fachkundige Beratung und Umsetzung (Dienstleistung). Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine Medienveröffentlichung oder ein bestimmtes Kommunikationsergebnis, wird nicht geschuldet.(3)   Die Herausgabe von Medienkontakten und/oder Presseverteilern des Beraters ist grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Die Medienansprache erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO durch den Berater oder in dessen Namen.(4)   Sofern der Berater aus früheren Tätigkeiten oder Mandaten über Informationen und Kenntnisse verfügt, die vertraglichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, fließen diese nicht in die Beratung ein.(5)   Der Berater erbringt keine Rechtsberatung. Soweit rechtliche Fragen berührt werden, empfiehlt der Berater, qualifizierte Rechtsberatung hinzuzuziehen. § 2   Angebote und Vertragsschluss(6)   Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.(7)   Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Beratungsvertrags oder durch Aufnahme der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch die Auftraggeberin.(8)   Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung oder zumindest einer schriftlichen Bestätigung durch den Berater per E-Mail. § 3   Vergütung(9)   Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, gilt der aktuelle Stundensatz des Beraters in Höhe von 280,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.(10)  Pauschalpreise gelten für den vereinbarten Leistungsumfang. Leistungen, die über diesen Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand zum vereinbarten oder gemäß Absatz 1 geltenden Stundensatz berechnet. Der Berater informiert die Auftraggeberin, sobald absehbar ist, dass Zusatzleistungen erforderlich werden.(11)  Reisekosten, Fremdkosten (z. B. Verbreitungsdienste, Medienmonitoring) sowie sonstige Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet und zzgl. einer Handling Fee von 10 % erstattet.(12)  Für die Verbreitung von Pressemitteilungen per E-Mail-Verteiler kann der Berater eine gesonderte Pauschalgebühr berechnen; die Höhe wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.(13)  Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. § 4   Zahlungsbedingungen(14)  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Frist vereinbart ist.(15)  Bei Projekten mit einem Gesamthonorar ab 3.000,00 € netto ist der Berater berechtigt, eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung sowie die verbleibende Restzahlung zur Mitte der Projektlaufzeit in Rechnung zu stellen.(16)  Bei laufenden Beratungsmandaten (Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.(17)  Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.(18)  Gegen Forderungen des Beraters kann die Auftraggeberin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. § 5   Vertragslaufzeit und Kündigung(19)  Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Soweit keine Laufzeit vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.(20)  Bei Projekten mit vereinbarter Festlaufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer der Laufzeit ausgeschlossen.(21)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt verletzt.(22)  Im Falle einer Kündigung werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig nach dem vereinbarten Honorar vergütet.(23)  Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). § 6   Krankheit und Leistungsverhinderung des Beraters(24)  Ist der Berater aus gesundheitlichen Gründen an der Leistungserbringung gehindert, informiert er die Auftraggeberin unverzüglich.(25)  Bei einer krankheitsbedingten Verhinderung von mehr als zwei zusammenhängenden Wochen ruht der Vertrag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer des Ausfalls, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Ein Honoraranspruch besteht für den Zeitraum des Ruhens nicht.(26)  Dauert die Verhinderung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet. § 7   Annahmeverhinderung durch die Auftraggeberin(27)  Ist die Auftraggeberin aus objektiven Gründen, die nicht vom Berater zu vertreten sind, an der Annahme der vereinbarten Leistungen gehindert (z. B. durch Verzögerungen der zugrundeliegenden Kommunikationsanlässe, interne Umstrukturierungen oder sonstige organisatorische Gründe), informiert sie den Berater unverzüglich.(28)  Dauert die Annahmeverhinderung länger als zwei zusammenhängende Wochen, hat die Auftraggeberin einen Anspruch auf Ruhen des Vertrags. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer des Ruhens, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Während des Ruhens erhält der Berater ein reduziertes Honorar in Höhe von 30 % des auf die Ruhezeit entfallenden, anteiligen Gesamthonorars als Ausgleich für die vorgehaltene Kapazität.(29)  Dauert die Annahmeverhinderung länger als sechs Wochen, kann der Berater den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig vergütet. § 8   Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin(30)  Die Auftraggeberin stellt dem Berater rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Ansprechpersonen zur Verfügung.(31)  Die Auftraggeberin benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die für Abstimmungen und Freigaben in angemessener Zeit verfügbar ist.(32)  Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung der Auftraggeberin zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Beraters. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.(33)  Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die von ihr gelieferten Informationen und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Berater von diesbezüglichen Ansprüchen frei. § 9   Vertraulichkeit(34)  Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Strategien, unveröffentlichte Dokumente und personenbezogene Daten.(35)  Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.(36)  Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Verfügung erforderlich ist. Die betroffene Partei informiert die andere Partei vorab über die beabsichtigte Offenlegung, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist.(37)  Der Berater weist darauf hin, dass ihm als Kommunikationsberater kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zusteht. In gerichtlichen oder behördlichen Verfahren kann der Berater zur Aussage verpflichtet werden. § 10   Nutzungsrechte und Referenz(38)  Mit vollständiger Zahlung des Honorars gehen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Texte, Konzepte, Strategiepapiere) auf die Auftraggeberin über. Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte beim Berater.(39)  Der Berater ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin unter Angabe des Beratungsgegenstands und des Logos als Referenz zu nennen, sofern die Auftraggeberin nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht offengelegt.(40)  Die Nutzungsrechtübertragung umfasst nicht das Recht der Auftraggeberin, die Arbeitsergebnisse zur Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte zu verwenden oder weiterzulizenzieren. § 11   Haftung(41)  Der Berater haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragsmäßig vorhersehbaren Schaden.(42)  Die Haftung ist der Höhe nach auf 1.000.000,00 € (eine Million Euro) je Schadensfall begrenzt. Der Berater unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in mindestens dieser Höhe.(43)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.(44)  Die Auftraggeberin stellt den Berater von Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihr gelieferten Materialien und Informationen resultieren.(45)  Der Berater haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass die Auftraggeberin Empfehlungen des Beraters nicht oder nicht rechtzeitig umsetzt. § 12   Datenschutz(46)  Soweit der Berater im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Auftraggeberin gemäß den Bestimmungen der DSGVO.(47)  Sofern eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.(48)  Die Medienansprache durch den Berater erfolgt auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Medienkontakte werden nicht an die Auftraggeberin weitergegeben. § 13   Schlussbestimmungen(49)  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.(50)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.(51)  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese AGB Anwendung finden, ist Hamburg, sofern die Auftraggeberin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.(52)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

30 Minuten für Deine Reputation

Lass uns in einem Erstgespräch herausfinden, wie ich Dir helfen kann. Persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Soforthilfe im Krisenfall

Du hast eine kritische Medienanfrage erhalten? Eine kommunikative Krise bahnt sich an? Ruf mich direkt an. Ich unterstütze Dich sofort.

040 808 12 462