Behandlungsfehler in der Presse: Wie Kliniken souverän antworten, ohne die Schweigepflicht zu verletzen
Vorwürfe von Behandlungsfehlern sind für Kliniken und Ärzte kommunikativ sensible Situationen. Auf einen häufig emotional aufgeladenen Einzelfall können Sie sich ohne Schweigepflichtverletzung und rechtliche Risiken meist nicht einlassen. Wie Sie trotzdem souverän kommunizieren und die Reputation Ihrer Klinik schützen.

Wenn Patienten oder Angehörige im Netz oder gegenüber der Presse den Vorwurf eines Behandlungsfehlers erheben, beginnt für Kliniken und Ärzte ein kommunikativer Drahtseilakt. Zur Sache selbst sollten Sie sich in den meisten Fällen nicht einlassen, um Ihre Rechtsposition nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzt die ärztliche Schweigepflicht Ihnen regelmäßig enge kommunikative Grenzen. Doch selbst, wenn Sie mit einem konkreten, häufig emotional verstärkten, Vorwurf konfrontiert sind, den Sie für unzutreffend, unfair oder unterkomplex halten, können Sie souverän kommunizieren. Der Schlüssel liegt im Fokus: Sie reden nicht über den Einzelfall, sondern über den Kontext und Ihr System.
Was die ärztliche Schweigepflicht verbietet – und was nicht
Die Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt patientenbezogene Informationen. Sie verbietet Ihnen, den Fall zu bestätigen, zu bestreiten, einzuordnen oder auch nur erkennen zu lassen, dass die betreffende Person bei Ihnen in Behandlung war. Sie verbietet Ihnen jedoch nicht, über Ihr Haus zu sprechen. Alles, was nicht an diesem einen Patienten hängt – Ihre Verfahren, Ihre Qualitätssicherung, Ihr grundsätzlicher Umgang mit Vorwürfen, Ihre Haltung –, all das ist ihr kommunikativer Handlungsspielraum, den ich meinen Mandanten regelmäßig empfehle, zu nutzen.
„Wir äußern uns nicht zu Einzelfällen" - müssen Sie auch nicht
In meiner Zeit als Journalist war eine Nicht-Antwort für mich nie eine Sackgasse. Sie war ein Satz. Und zwar einer, der neben der ausführlichen Schilderung der Gegenseite ausgesprochen gut aussah.
„Die Klinik wollte sich auf Anfrage nicht äußern" ist der Halbsatz, der eine Geschichte rund macht. Er liefert der Redaktion die Bestätigung, dass sie an etwas dran ist, und dem Leser den Eindruck, dass da etwas verborgen wird. Wer den Satz vermeiden will, muss also nicht den Fall kommentieren. Er muss nur überhaupt etwas sagen.
Ein grobes Beispiel könnte so aussehen: „Zu einzelnen Behandlungsfällen können wir uns nicht äußern – das verbietet uns die Schweigepflicht gegenüber unseren Patienten. Was wir sagen können: Jedem Hinweis auf einen Behandlungsfehler geht bei uns [Verfahren] nach. Das Ergebnis wird [X] vorgelegt."
Drei Ebenen, auf denen Sie sprechen können, ohne den Fall zu berühren
Die erste Ebene ist das Verfahren. Wie geht Ihr Haus grundsätzlich mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler um? Hier können Sie konkret werden: internes Fehlermeldesystem, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz, Beschwerdemanagement, die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer, die Einbindung des Haftpflichtversicherers. Das sind überprüfbare Strukturen, keine Beteuerungen. Für Ihre öffentliche Positionierung sind sie daher umso wertvoller.
Die zweite Ebene ist die Haltung. Sie können Betroffenheit ausdrücken, ohne juristische Verantwortung zu übernehmen. Und Sie können Aufklärungswillen zeigen, ohne ein Ergebnis vorwegzunehmen. Diese empathische Grundhaltung ist nach meiner Erfahrung einer der wesentlichsten Aspekte, der über den Ton der Berichterstattung entscheidet. Ehrlichkeit im juristisch unbedenklichen Rahmen entwaffnet, sie nimmt der Gegenseite direkt ein großes Stück der Angriffsfläche.
Die dritte Ebene ist die faktisch nüchterne Einordnung. Fallzahlen, Zertifizierungen, Kennzahlen aus dem Qualitätsbericht, die Häufigkeit des betreffenden Eingriffs in Ihrem Haus. Diese Ebene gilt es neben der Haltung und Empathie aus der vorherigen vorsichtig auszutarieren. Zu offensiv kommuniziert, entsteht bei aller faktischen Korrektheit der Eindruck einer Releativierung eines Einzelfalls. Das sollten Sie vermeiden.
So formulieren Sie eine Stellungnahme, ohne die Schweigepflicht zu verletzen
Für eine souveräne Stellungnahme empfehle ich Ihnen eine Struktur aus vier Bausteinen: die Grenze benennen, die Haltung zeigen, das Verfahren belegen, den nächsten Schritt nennen.
Entscheidend ist der erste Baustein. Wer schreibt „Aus Datenschutzgründen können wir dazu nichts sagen", klingt nach Ausrede. Wer schreibt „Die Schweigepflicht schützt unsere Patienten, nicht uns", sagt dasselbe – und wird anders gelesen.
Muster 1: Schriftliche Antwort an eine Redaktion, Fall intern noch in Prüfung
Zu einzelnen Behandlungsfällen können wir uns nicht äußern. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch dann, wenn über einen Fall bereits öffentlich gesprochen wird. Sie schützt unsere Patientinnen und Patienten.-
Wenn Angehörige den Verdacht äußern, dass bei uns etwas falsch gelaufen ist, nehmen wir das ernst. Hinter einem solchen Vorwurf steht immer eine schwere persönliche Erfahrung.
Unabhängig vom Einzelfall: Jeder Hinweis auf einen möglichen Behandlungsfehler wird bei uns nach einem festgelegten Verfahren aufgearbeitet. Zuständig ist [Qualitätsmanagement / Ärztliche Direktion]. Der Vorgang wird in unserer Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz besprochen und unserem Haftpflichtversicherer angezeigt.
Zum Hintergrund: [Eingriff] führen wir rund [X]-mal im Jahr durch. Der Bereich ist nach [Zertifikat] zertifiziert und wird jährlich extern auditiert. Unsere Ergebnisqualität veröffentlichen wir im strukturierten Qualitätsbericht nach § 136b SGB V, abrufbar unter [Link].
Patientinnen, Patienten und Angehörige können einen solchen Vorwurf zusätzlich von der Gutachterkommission der Ärztekammer [Bundesland] unabhängig prüfen lassen. Das Verfahren ist für sie kostenfrei. Wir stimmen einer solchen Prüfung zu und stellen die Unterlagen bereit.
Der letzte inhaltliche Absatz ist der wirksamste. Die Gutachterkommission wird nur tätig, wenn beide Seiten zustimmen – auch die Klinik. Wer diese Zustimmung von sich aus anbietet, nimmt dem Vorwurf, hier werde etwas zugedeckt, die Grundlage. Und zwar überprüfbar, nicht als Beteuerung.
Ein Vorbehalt dazu: Stimmen Sie diesen Absatz vorher mit Ihrem Haftpflichtversicherer ab. Manche Policen sehen Mitwirkungspflichten vor, die eine solche Zusage berühren.
Muster 2: Öffentlicher Vorwurf von Angehörigen, etwa auf Google oder Facebook
Wir nehmen Ihre Schilderung ernst. Zum Behandlungsverlauf können wir uns hier nicht äußern – die Schweigepflicht bindet uns auch dann, wenn Betroffene selbst öffentlich darüber sprechen.
Wir möchten mit Ihnen sprechen. Unser Beschwerdemanagement erreichen Sie unter [Telefon / E-Mail]. Wenn Sie uns von der Schweigepflicht entbinden, können wir den Verlauf gemeinsam Schritt für Schritt durchgehen.
Zwei Sätze, zwei Funktionen. Der erste erklärt das Schweigen, ohne es als Abwehr klingen zu lassen. Der zweite verlegt das Gespräch aus dem Kommentarbereich heraus – und macht für alle Mitlesenden sichtbar, dass Sie reden wollen und nicht dürfen.
Muster 3: Bitte um Fristverlängerung
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten von uns eine Stellungnahme. Um Ihre Fragen sorgfältig beantworten zu können, bitten wir um Verlängerung der Frist bis [Uhrzeit, Tag]. Falls das im Hinblick auf Ihren Redaktionsschluss nicht möglich ist, sagen Sie uns bitte kurz Bescheid.
Der erste Satz entscheidet. Als Journalist habe ich Fristverlängerungen fast immer gewährt, wenn erkennbar war, dass eine Antwort kommt – und fast nie, wenn die Bitte nach Verzögerung klang.
Fünf Sätze, die Sie streichen sollten
„Kein Kommentar." Wird zitiert und als Verweigerung gelesen.
„Wir weisen die Vorwürfe entschieden zurück." Wenn Sie intern noch nicht geprüft haben, ist das das Dementi, das Sie später zurücknehmen müssen. Und Sie äußern sich damit bereits zum Fall.
„Die Behandlung erfolgte nach den Regeln der ärztlichen Kunst." Das ist eine Bewertung des Einzelfalls. Sie berührt damit genau die Grenze, auf die Sie sich zwei Absätze vorher berufen haben.
„Bei rund [X] Eingriffen im Jahr sind Komplikationen nicht vollständig auszuschließen." Faktisch richtig, in dieser Position aber eine Relativierung. Wer den Einzelfall wegrechnet, macht ihn größer.
„Aus Datenschutzgründen …" Datenschutz klingt nach Verwaltungsvorschrift. Schweigepflicht klingt nach Verpflichtung gegenüber einem Menschen. Es ist dieselbe Zurückhaltung, aber nicht dieselbe Wirkung.
Die Frist ist verhandelbar, das Antworten nicht
Wenn die Frist zu knapp ist, bitten Sie schriftlich um wenige Stunden mehr. Das ist üblich und in aller Regel unproblematisch, solange Sie erkennbar antworten wollen. Ich habe als Journalist solche Bitten fast immer gewährt und sie als Kommunikationschef regelmäßig gestellt.
Was Sie in dieser Zeit nicht tun sollten: Sich leichtfertig zur Sache einlassen. Bestreiten oder bestätigen Sie keine Fakten, die Sie intern noch nicht geprüft haben. Holen Sie sich stattdessen umgehend sowohl kommunikative als auch juristische Experten ins Boot - und achten Sie darauf, dass beide Disziplinen von Beginn an orchestriert und abgestimmt zusammenarbeiten.
Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, bin ich gerne für Sie da. In dringenden Fällen auch abends und am Wochenende.
Bitte beachten Sie: Die allgemeine rechtliche und kommunikative Einordnung in diesem Beitrag ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Über den Autor
Michael Nowak ist Dipl.-Journalist und war Kommunikationschef der Stiftung Warentest. Heute vertrauen ihm Unternehmen und Persönlichkeiten das Wichtigste an, das sie haben: ihre Reputation. Er berät persönlich, diskret und auf Augenhöhe. Knifflige Fälle sind sein Spezialgebiet.
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