Klinikschließung oder Fusion kommunizieren: Der Fahrplan für Kliniken, Träger und Betreiber
Die Entscheidung ist gefallen, der Termin für die Bekanntgabe steht – und die Lokalzeitung ruft zwei Tage vorher an. Diese Reihenfolge ist bei Klinikschließungen eher die Regel als die Ausnahme. Wer die kommunikativen Mechanismen bei Klinikschließungen und -fusionen versteht und einkalkuliert, bleibt am Steuer der eigenen Geschichte.

Die Entscheidung ist gefallen, der Termin für die Bekanntgabe steht – und die Lokalzeitung ruft zwei Tage vorher an. Diese Reihenfolge ist bei Klinikschließungen eher die Regel als die Ausnahme.
Kaum eine unternehmerische Entscheidung wird so emotional diskutiert wie die Schließung oder Fusion einer Klinik. Es geht um Arbeitsplätze, um die Versorgung einer ganzen Region und oft auch um ein Stück Identität eines Ortes. Mit der Krankenhausreform dürften solche Entscheidungen häufiger werden: Viele Häuser werden Abteilungen abgeben, sich mit anderen zusammenschließen oder Standorte umwandeln müssen.
Wer die kommunikativen Mechanismen bei Klinikschließungen und -fusionen versteht und einkalkuliert, bleibt am Steuer der eigenen Geschichte. Diese sieben Tipps zeigen, worauf es ankommt.
Inhalt
1. Rechnen Sie damit, dass die Entscheidung vorher durchsickert
Wenn eine Klinikschließung vor der offiziellen Kommunikation an die Medien oder in Social-Media-Kanäle durchsickert, liegt das selten an Illoyalität einzelner Mitarbeiter, sondern an der Zahl an Personen, die von dieser Entscheidung vor der Bekanntgabe wissen oder wissen müssen.
Bei einer Betriebsänderung ist der Betriebsrat nach § 111 BetrVG zu informieren, bevor Fakten geschaffen werden. Dazu kommen Aufsichts- und Gesellschaftergremien, bei kommunalen Häusern der Kreis- oder Stadtrat. Und Beschlussvorlagen für kommunale Gremien sind in vielen Bundesländern öffentlich einsehbar, bevor die Sitzung stattfindet. Bei Fusionen kommt ein weiterer Weg hinzu: Wer die Ausnahme von der Fusionskontrolle nutzen will, braucht eine Bestätigung der Landesbehörde für Krankenhausplanung. Die Behörde veröffentlicht den Antrag auf ihrer Website, mindestens mit den Namen der beteiligten Häuser.
In vielen Fällen, in denen mich meine Mandanten um Hilfe bitten, steht die Schließung faktisch schon in der Presse, während noch an der Pressemitteilung gearbeitet wird. Dazu kommen die stillen Signale: gekündigte Lieferverträge, ein gestoppter Bewerbungsprozess, ein Chefarzt, der sich verabschiedet. Eine gut informierte Lokalredaktion liest das.
Meine Empfehlung lautet deshalb: Sie werden das Leck meist nicht verhindern können. Versuchen Sie stattdessen, den Zeitplan so eng zu legen, dass zwischen der finalen Entscheidung und der öffentlichen Bekanntgabe Stunden liegen und keine Wochen. Und seien Sie kommunikativ bereits ab dem ersten Management- oder Gremienbeschluss vorbereitet. Mindestens als Grundgerüst sollten in der Schublade liegen:
- ein kurzes Holding Statement für den Fall, dass die Nachricht vorzeitig bekannt wird
- eine Kommunikationsreihenfolge: Wer erfährt wann, von wem und auf welchem Weg?
- Sprachregelungen und ein Frage-Antwort-Katalog
- die interne Mitteilung an die Belegschaft
- die Pressemitteilung
Und falls Sie Ihre eigene Kommunikationsabteilung so früh nicht involvieren möchten, greifen Sie auf einen externen Kommunikationsberater zurück.
2. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, bevor sie es aus der Zeitung erfahren
Ihre Mitarbeiter sind von einer Schließung oder Fusion am stärksten betroffen – und sie sind Ihre wichtigsten Multiplikatoren. Was Pflegekräfte, Ärzte und Verwaltung zu Hause, im Verein oder beim Bäcker erzählen, prägt das Bild Ihrer Entscheidung im Ort oft stärker als jeder Zeitungsbericht.
Dazu kommen rechtliche Pflichten, die den Zeitplan mitbestimmen:
- Mitbestimmung: Je nach Träger gelten das Betriebsverfassungsgesetz, das Personalvertretungsrecht des Landes oder bei kirchlichen Häusern das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht. Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung sind frühzeitig zu beteiligen, nicht erst mit der Pressemitteilung.
- Betriebsübergang: Geht mit einer Fusion ein Betriebsübergang einher, müssen die betroffenen Mitarbeiter vorab in Textform über Zeitpunkt, Grund und Folgen informiert werden. Sie können dem Übergang dann innerhalb eines Monats widersprechen (§ 613a BGB). Dieses Schreiben ist juristisch heikel und kommunikativ wichtig: Für viele Mitarbeiter ist es das erste offizielle Dokument zur Fusion, das sie in den Händen halten.
Für die Bekanntgabe selbst empfehle ich eine feste Reihenfolge: zuerst die Führungskräfte, kurz darauf die gesamte Belegschaft, dann die Öffentlichkeit – im Idealfall am selben Tag, mit wenigen Stunden Abstand. Verkünden sollte die Entscheidung die Geschäftsführung persönlich, in einer Mitarbeiterversammlung und nicht per Rundmail. Und sie sollte die Fragen beantworten können, die sofort kommen: Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Ab wann? Wer ist mein Ansprechpartner?
Bedenken Sie auch: Wer sich schlecht informiert fühlt, sucht sich schneller eine neue Stelle. Gerade Pflegekräfte und Fachärzte haben die Wahl. Gehen sie früher als geplant, kann das den Betrieb bis zur Schließung gefährden – und damit die Versorgung, die Sie bis zum letzten Tag zugesagt haben.
3. Machen Sie die Kommunalpolitik sprechfähig, statt sie überzeugen zu wollen
Sind wir ehrlich: Sie werden in aller Regel wenig öffentliche Fürsprecher in der Kommunalpolitik für eine Schließung oder eine Fusion Ihrer Klinik finden, selbst wenn die Akteure Ihre Entscheidung und Ihre Argumente in persönlichen Gesprächen nachvollziehen können. Nehmen Sie den Kommunalpolitikern ihre öffentliche Kritik daher nicht übel, sondern unterstützen Sie sie in ihrer Rolle.
Was Bürgermeister, Landräte und Fraktionsvorsitzende brauchen, ist vor allem Sprechfähigkeit: die Zahlen, die Begründung, der Zeitplan, die Antwort auf die Frage, was mit der Versorgung passiert. Wer diese Informationen ein paar Stunden vor dem ersten Pressebericht bekommt, kann sich einordnen, vorbereiten und fühlt sich wertgeschätzt. Der Landrat, der die Entscheidung selbst aus dem Radio erfährt, kann nur noch Empörung liefern.
Denken Sie dabei nicht nur an die Kommunalpolitik. Auch das zuständige Landesministerium, die Abgeordneten aus dem Wahlkreis und die Nachbarkliniken, die künftig Ihre Patienten übernehmen sollen, sollten nicht aus der Zeitung von Ihrer Entscheidung erfahren.
Meine Empfehlung: Suchen Sie kurz vor der öffentlichen Kommunikation das Gespräch mit den relevanten politischen Akteuren. Versuchen Sie nicht zu überzeugen, sondern liefern Sie Fakten, Termine und eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Das genügt.

Sie werden das Leck meist nicht verhindern können. Legen Sie den Zeitplan deshalb so eng, dass zwischen Entscheidung und Bekanntgabe Stunden liegen und keine Wochen.
4. Begründen Sie mit der Versorgung, nicht nur mit der Wirtschaftlichkeit
„Der Standort ist nicht wirtschaftlich zu betreiben“ ist meistens wahr und fast immer die schwächste Version der Wahrheit. In der öffentlichen Wahrnehmung steht dieser Satz für eine Entscheidung zwischen Geld und Patienten. Mit diesem Narrativ geraten Sie kommunikativ schnell in die Defensive.
Belastbarer ist die Begründung, die die Versorgung in den Mittelpunkt stellt: Mindestmengen, die nicht erreicht werden, Fachärzte, die nicht zu gewinnen sind, Notfallstrukturen, die im Verbund tragfähiger sind als am einzelnen Standort. Entwickeln Sie diese Botschaften so konkret wie eben möglich und erklären Sie der Öffentlichkeit und Ihren Patienten die tragfähigen und glaubwürdigen Vorteile einer Schließung oder einer Fusion. Diese sind auf den ersten Blick für die Öffentlichkeit häufig nicht erkennbar und bedürfen umso mehr einer Erklärung. Für die Schließung einer Geburtsstation könnte das etwa so klingen:
„Unsere Geburtshilfe hat in den vergangenen Jahren nicht mehr die Zahl an Geburten erreicht, mit der ein Team die nötige Routine behält. [Anzahl] Hebammenstellen konnten wir trotz aller Bemühungen nicht besetzen. Im [Klinikum], [Fahrzeit] entfernt, arbeiten Geburtshilfe und Kinderklinik unter einem Dach. Dort sind Mutter und Kind auch dann sicher versorgt, wenn bei der Geburt etwas Unerwartetes passiert.“
Die Krankenhausreform liefert für solche Begründungen einen Rahmen: Sie knüpft Leistungen an Qualitätskriterien, etwa an Fachärzte, Ausstattung und Erfahrung. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt eine Leistung vom Land in der Regel nicht mehr zugewiesen. Nutzen Sie das als Argument, aber nicht als Ausrede. „Die Reform zwingt uns dazu“ klingt nach Fremdbestimmung und lädt zur Gegenfrage ein, warum Sie sich nicht gewehrt haben. Erklären Sie lieber, warum die Kriterien Patienten schützen und wie Sie die Versorgung künftig sicherstellen.
5. Sagen Sie Patienten konkret, wo sie künftig versorgt werden
Die Bevölkerung interessiert sich weniger für Ihre Strategie als für eine einfache Frage: Was bedeutet das für mich, wenn ich krank werde? Je abstrakter Ihre Antwort, desto größer die Angst. Beantworten Sie deshalb die Fragen, die Patienten und Angehörige tatsächlich stellen:
- Wohin bringt mich der Rettungswagen, wenn ich einen Herzinfarkt habe?
- Wo ist die nächste Notaufnahme, und wie lange brauche ich dorthin?
- Was passiert mit meiner geplanten Operation oder meiner laufenden Behandlung?
- Wo bekomme ich mein Kind?
- Wo erhalte ich meine Patientenakte?
- Was bleibt am Standort, etwa eine Ambulanz, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder Pflegeplätze?
Diese Antworten müssen stimmen, bevor Sie sie veröffentlichen. Stimmen Sie sie deshalb vorher mit dem Rettungsdienst, den Nachbarkliniken und dem Landkreis ab. Nichts beschädigt Ihre Glaubwürdigkeit schneller als eine Fahrzeit, die der Rettungsdienst am nächsten Tag in der Zeitung korrigiert.
Eine wichtige Zielgruppe wird dabei oft vergessen: die niedergelassenen Ärzte in der Region. Patienten fragen zuerst ihren Hausarzt, was die Schließung für sie bedeutet. Wer als Haus- oder Fachärztin rechtzeitig von Ihnen informiert wurde, kann beruhigen und richtig überweisen. Wer es aus der Zeitung erfahren hat, verstärkt eher die Verunsicherung.
Bündeln Sie alle Informationen auf einer eigenen Seite Ihrer Website mit Fragen und Antworten und richten Sie eine Hotline ein. Halten Sie beides aktuell, bis die Umstellung abgeschlossen ist.
6. Nehmen Sie Protest ernst, aber lassen Sie sich nicht von ihm treiben
Gegen die meisten Klinikschließungen regt sich Widerstand: Unterschriftenlisten, Mahnwachen, eine lokale Facebook-Gruppe mit Tausenden Mitgliedern, bei kommunalen Häusern unter Umständen ein Bürgerbegehren. Dahinter stehen meist keine Querulanten, sondern Menschen, die sich um ihre Versorgung sorgen. Behandeln Sie sie entsprechend.
Das heißt nicht, dass Sie jede Forderung erfüllen oder jeden Vorwurf im Detail widerlegen müssen. Es heißt:
- Gesprächsbereitschaft zeigen: Bieten Sie den Sprechern von Initiativen ein persönliches Gespräch an. Viele Konflikte verlieren an Schärfe, sobald es einen direkten Draht gibt.
- Bürgerversammlungen gut vorbereiten: Eine Informationsveranstaltung kann Vertrauen schaffen oder eskalieren. Sorgen Sie für eine erfahrene Moderation, klare Regeln und Fachleute auf dem Podium, die konkrete Versorgungsfragen beantworten können. Rechnen Sie mit Wut und lassen Sie sie zu.
- Fakten liefern, nicht diskutieren: In sozialen Netzwerken antworten Sie sachlich, verweisen auf Ihre Seite mit Fragen und Antworten und korrigieren falsche Behauptungen. Lange Kommentarschlachten gewinnen Sie nicht.
- Die Lokalzeitung ernst nehmen: Sie ist in der Regel das wichtigste Medium vor Ort. Bieten Sie der Redaktion ein Hintergrundgespräch an und beantworten Sie Anfragen schnell. Berichtet sie einseitig, suchen Sie das Gespräch, bevor Sie sich beschweren. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in meinem Beitrag zu negativer Berichterstattung.
7. Begleiten Sie den Wandel bis zum letzten Tag – und darüber hinaus
Mit der Bekanntgabe beginnt die eigentliche Kommunikationsarbeit erst. Zwischen Ankündigung und Umsetzung liegen oft Monate, in denen das Thema immer wieder hochkommt: in Kreistagssitzungen, bei Demonstrationen, wenn ein Chefarzt geht. Informieren Sie in dieser Zeit regelmäßig und von sich aus über den Stand, auch wenn es wenig Neues gibt. Und halten Sie Ihre Zusagen ein. Jede Verschiebung, die Sie nicht selbst erklären, nährt den Verdacht, dass mehr dahintersteckt.
Zwei Dinge werden dabei oft vergessen:
- Der Abschied: Für viele Mitarbeiter und Patienten geht mit einer Schließung ein Stück Lebensgeschichte zu Ende. Ein würdiger Abschluss, ein Dank an die Belegschaft, ein offener Tag oder eine Erinnerung an die Geschichte des Hauses zeigen Respekt und werden auch öffentlich wahrgenommen.
- Die digitalen Spuren: Aktualisieren Sie rechtzeitig Website, Google-Unternehmensprofil, Klinikverzeichnisse und Notdienstportale. Sonst schickt das Navigationsgerät Patienten noch Monate später zu einer Notaufnahme, die es nicht mehr gibt.
Nach einer Fusion stellt sich zusätzlich die Frage nach der gemeinsamen Identität: Name, Auftritt, Zuständigkeiten. Hier entscheidet sich, ob aus zwei Häusern eines wird – oder ob Mitarbeiter und Patienten noch Jahre später vom „Gewinner“ und vom „Verlierer“ der Fusion sprechen.
Vergessen Sie schließlich nicht: Berichte über die Schließung oder Fusion bleiben über Jahre in Suchmaschinen auffindbar und fließen in die Antworten von KI-Systemen ein. Veröffentlichen Sie deshalb auch, was aus dem Standort geworden ist und wie die Versorgung heute funktioniert. Diese Informationen erreichen die Öffentlichkeit nicht von selbst.
Häufige Fragen zur Kommunikation bei Klinikschließungen und Fusionen
Wann muss der Betriebsrat bei einer Klinikschließung informiert werden?
Nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung wie eine Stilllegung rechtzeitig und umfassend unterrichten und mit ihm beraten, also bevor die Maßnahme umgesetzt wird. Das gilt in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Für Kliniken in öffentlicher Trägerschaft gilt stattdessen das Personalvertretungsrecht des jeweiligen Landes, für kirchliche Häuser das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht.
Müssen Mitarbeiter bei einer Klinikfusion schriftlich informiert werden?
Ja, wenn mit der Fusion ein Betriebsübergang verbunden ist. Dann müssen die betroffenen Mitarbeiter vor dem Übergang in Textform über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie geplante Maßnahmen informiert werden. Sie können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen (§ 613a BGB).
Was passiert mit den Patientenakten, wenn ein Krankenhaus schließt?
Patientenakten müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden (§ 630f BGB), für manche Unterlagen gelten längere Fristen. Diese Pflicht endet nicht mit der Schließung. Die Akten werden deshalb weiter verwahrt, etwa bei einem Nachfolger oder einem Archivdienstleister. Patienten sollten erfahren, wo sie Einsicht oder Kopien beantragen können.
Wie früh sollte eine Klinikschließung bekannt gegeben werden?
Eine feste Regel gibt es nicht. Zwischen der finalen Entscheidung und der Bekanntgabe sollten möglichst Stunden liegen, nicht Wochen, weil solche Entscheidungen häufig vorher durchsickern. Zwischen Bekanntgabe und Schließung braucht es dagegen genug Zeit, damit sich Patienten, Rettungsdienst, Nachbarkliniken und Mitarbeiter umstellen können.
Wer sollte eine Klinikschließung öffentlich verkünden?
Die Geschäftsführung, bei kommunalen Häusern gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger. Wichtig ist, dass die Person die Entscheidung erklären und für sie einstehen kann. Ein Statement allein über die Pressestelle wirkt bei einer so weitreichenden Entscheidung schnell so, als wolle sich die Leitung wegducken.
Was bedeutet die Krankenhausreform für Schließungen und Fusionen?
Die Reform knüpft die Leistungen von Kliniken an Qualitätskriterien, sogenannte Leistungsgruppen, die die Länder zuweisen. Häuser, die Kriterien nicht erfüllen, müssen Leistungen abgeben, kooperieren oder sich zusammenschließen. Fusionen von Krankenhäusern sind von der Fusionskontrolle des Bundeskartellamts ausgenommen, wenn die zuständige Landesbehörde bestätigt, dass sie die Versorgung verbessern, und der Zusammenschluss bis Ende 2030 vollzogen wird.
Sollte eine Klinik vor einer Schließung eine Bürgerversammlung abhalten?
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie konkrete Antworten zur künftigen Versorgung geben können und die Veranstaltung professionell moderiert wird. Fehlt beides, wird sie leicht zur Bühne für Empörung, ohne dass die Menschen danach besser informiert sind.

Steht in Ihrer Klinik eine Schließung oder Fusion an?
Ich helfe Ihnen, Mitarbeiter, Politik, Patienten und Medien in der richtigen Reihenfolge zu informieren – am besten, bevor die Entscheidung öffentlich wird.
Über den Autor
Michael Nowak ist Dipl.-Journalist und war Kommunikationschef der Stiftung Warentest. Heute vertrauen ihm Unternehmen und Persönlichkeiten das Wichtigste an, das sie haben: ihre Reputation. Er berät persönlich, diskret und auf Augenhöhe. Knifflige Fälle sind sein Spezialgebiet.
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