Litigation-PR: So kommunizieren Unternehmen und Persönlichkeiten im Rechtsstreit richtig

Ein Verfahren vor Gericht zu gewinnen, nützt wenig, wenn die Reputation bis zum Urteil verloren ist. Wie Unternehmen und Persönlichkeiten bei Vorwürfen, Ermittlungen und Prozessen Recht und Kommunikation zusammenbringen und ihren Ruf schützen. 7 Tipps von Kommunikationsberater Michael Nowak.

Kommunikationsberater & Diplom-Journalist
Aktualisiert am
15.10.2026
10
Min.
Lesezeit
Litigation-PR: So kommunizieren Unternehmen und Persönlichkeiten im Rechtsstreit richtig

Ein öffentlicher Vorwurf, eine Durchsuchung, eine Klage: Wenn Unternehmen oder Persönlichkeiten in rechtliche Auseinandersetzungen geraten, beginnt neben dem Verfahren vor Gericht fast immer ein zweites – in den Medien, in sozialen Netzwerken, bei Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Dieses zweite Verfahren folgt eigenen Regeln. Es kennt keine Beweisaufnahme und keine Berufung, und sein Urteil steht oft fest, lange bevor ein Gericht entschieden hat.

Litigation-PR, also die Kommunikation rund um rechtliche Auseinandersetzungen, sorgt dafür, dass Ihre Sicht in diesem zweiten Verfahren vorkommt, ohne Ihre Position vor Gericht zu gefährden. Diese sieben Tipps zeigen, worauf es dabei ankommt.

1. Beziehen Sie die öffentliche Wirkung von Anfang an in Ihre Verfahrensstrategie ein

Viele Betroffene behandeln einen Rechtsstreit als rein juristische Angelegenheit. Die Kommunikation kommt erst ins Spiel, wenn die erste Presseanfrage auf dem Tisch liegt. Dann ist der Spielraum oft schon klein.

Dabei wirken juristische Entscheidungen unmittelbar auf die öffentliche Wahrnehmung: ob Sie klagen oder sich vergleichen, ob Sie Rechtsmittel einlegen, ob Sie einen Vorwurf bestreiten oder einräumen. Ein Unternehmen, das gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, einen Kritiker oder eine Verbraucherorganisation vorgeht, kann vor Gericht im Recht sein und trotzdem als übermächtiger Gegner dastehen, der Kritik mundtot machen will. Und eine Persönlichkeit, die gegen einen kritischen Bericht vorgeht, kann den Prozess gewinnen und die Vorwürfe dadurch erst richtig bekannt machen.

Stellen Sie deshalb früh drei Fragen:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass das Verfahren öffentlich wird, und wann?
  • Was steht für die Reputation auf dem Spiel, unabhängig vom Ausgang?
  • Welche juristischen Optionen haben welche kommunikativen Folgen?

Nicht jedes Verfahren braucht aktive Öffentlichkeitsarbeit. Viele Rechtsstreitigkeiten interessieren niemanden außerhalb des Gerichtssaals, und wer sie selbst in die Medien trägt, schafft erst die Aufmerksamkeit, die er fürchtet. Jedes Verfahren mit Öffentlichkeitspotenzial braucht aber eine bewusste Entscheidung darüber, ob und wie Sie kommunizieren.

Die Schlüsselmomente lassen sich vorhersehen

Anders als bei vielen Krisen ist bei einem Rechtsstreit vieles planbar. Die Momente, in denen das öffentliche Interesse steigt, lassen sich meist vorhersehen:

  • Vorwürfe oder Ermittlungen werden bekannt: etwa durch eine Presseanfrage oder eine Durchsuchung, bei der Mitarbeiter, Nachbarn oder Journalisten zusehen. Oft ist das der erste und heikelste Moment.
  • Klage oder Anklage: Staatsanwaltschaften und Gerichte informieren Medien in bedeutenden Verfahren häufig selbst.
  • Verhandlungstage: Viele Gerichte veröffentlichen Termine vorab. Gerichtsreporter sitzen im Saal und warten auf Statements vor der Tür.
  • Urteil: Die Nachricht ist in Minuten draußen, oft schneller, als Ihre Anwälte die Begründung gelesen haben.
  • Rechtsmittel oder Vergleich: Beides muss erklärt werden, sonst wird es als Eingeständnis oder als Zeichen von Uneinsichtigkeit gelesen.

Bereiten Sie für jeden dieser Momente ein Statement und die wichtigsten Fragen und Antworten vor. Vor einem Urteil brauchen Sie mehrere Fassungen: für den Erfolg, für die Niederlage und für den häufigen Fall dazwischen, in dem beide Seiten einen Teilerfolg verkünden. Wer erst nach der Urteilsverkündung zu formulieren beginnt, überlässt die ersten Schlagzeilen der Gegenseite.

2. Bringen Sie Anwälte und Kommunikation an einen Tisch und klären Sie die Rollen

Anwälte und Kommunikatoren denken in unterschiedlichen Kategorien. Für Anwälte ist jede öffentliche Aussage ein mögliches Beweismittel, für Kommunikatoren ist jedes Schweigen eine verpasste Gelegenheit. Beide Sichtweisen sind berechtigt. Gute Litigation-PR entsteht, wenn sie sich ergänzen, statt sich zu blockieren.

Legen Sie deshalb früh fest:

  • Ziele: Was wollen Sie juristisch erreichen, und was kommunikativ? Manchmal ist ein schneller Vergleich besser für den Ruf, auch wenn ein Urteil juristisch erreichbar wäre.
  • Zuständigkeiten: Die Anwälte prüfen jede Aussage auf rechtliche Risiken, die Kommunikation entwickelt Botschaften und Sprache. Entschieden wird gemeinsam mit der Geschäftsführung oder, bei Persönlichkeiten, mit den Betroffenen selbst.
  • Freigabewege: Wer gibt Statements frei, und wie schnell? Eine Presseanfrage mit Frist am selben Tag verträgt keine dreistufige Abstimmung.
  • Sprecher: Sprechen Sie selbst, Ihr Anwalt oder beide? Anwälte als Sprecher wirken sachkundig, aber auch distanziert. Bei Fragen nach Verantwortung und Haltung sollten Unternehmen oder Betroffene selbst sprechen.

Ein Punkt wird oft übersehen: Kommunikationsberater gehören nicht zu den Berufsgruppen, die nach § 53 der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Ob Gespräche und Unterlagen geschützt sind, wenn die Kanzlei den Berater beauftragt, ist umstritten. Klären Sie deshalb mit Ihren Anwälten, wie Sie den Berater einbinden und welche Dokumente Sie mit ihm teilen.

Wie ich mit Unternehmen, Persönlichkeiten und Kanzleien zusammenarbeite, lesen Sie auf meiner Seite zur Litigation-PR.

3. Kommunizieren Sie im Ermittlungsverfahren besonders vorsichtig

Ermittlungsverfahren sind für die Kommunikation die schwierigste Phase. Sie wissen oft weniger als die Staatsanwaltschaft, jede Aussage kann im Verfahren eine Rolle spielen, und die Öffentlichkeit hört vor allem eines: Es wird ermittelt.

Für Medien gelten dabei klare Grenzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verdachtsberichterstattung nur zulässig, wenn ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, der Vorgang von gravierendem Gewicht ist, der Bericht nicht vorverurteilt und der Betroffene vorher Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Nutzen Sie diese Gelegenheit. Eine sorgfältig abgestimmte Stellungnahme wird Teil des Berichts. Wenn Sie schweigen, steht im Bericht, dass Sie sich nicht äußern wollten. Was Journalisten sonst dürfen und was nicht, lesen Sie in meinem Beitrag „Darf ein Journalist das?“.

Für Ihre eigene Kommunikation gilt:

  • Abstimmen: Äußern Sie sich zu Verfahrensdetails nur nach Rücksprache mit Ihrer Verteidigung.
  • Nicht angreifen: Kritik an Staatsanwaltschaft oder Gericht wirkt schnell wie ein Ablenkungsmanöver und kann Ihrer Verteidigung schaden.
  • Nur sagen, was stimmt: „Wir kooperieren vollumfänglich mit den Behörden“ ist ein guter Satz, solange er wahr ist.
  • Menschen schützen: Nennen Sie keine Namen von Beschuldigten und achten Sie auf die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.
  • Keine Akten im Wortlaut: Wer Anklageschriften oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen wörtlich veröffentlicht, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden, macht sich nach § 353d StGB strafbar, auch als Beschuldigter.

Was Sie zeigen können, ist Haltung: dass Sie die Vorwürfe ernst nehmen, an der Aufklärung mitwirken und, wo nötig, Konsequenzen ziehen.

Michael Nowak, Kommunikationsberater in Hamburg
Vor Gericht zählt das Urteil, in der Öffentlichkeit der erste Eindruck. Beides muss von Anfang an zusammen gedacht werden.
Michael Nowak
Kommunikationsberater

4. Erklären Sie, worum es geht, statt Paragrafen zu zitieren

Juristische Schriftsätze sind für Richter geschrieben, nicht für Leser. Journalisten, Kunden und Mitarbeiter wollen etwas anderes wissen: Worum geht es eigentlich? Warum wehrt sich das Unternehmen? Und was bedeutet das für mich?

Beschreiben Sie deshalb den Kern des Streits in zwei, drei Sätzen, die auch ohne juristische Vorbildung verständlich sind. Ein Statement zu einer eigenen Klage könnte etwa so lauten:

„[Unternehmen] hat heute Klage gegen [Gegner] eingereicht. Wir haben [Leistung] vollständig erbracht und warten seit [Zeitraum] auf die vereinbarte Zahlung. Mehrere Gesprächsangebote blieben ohne Ergebnis. Wir gehen den Rechtsweg, weil wir unseren Mitarbeitern und Partnern gegenüber verpflichtet sind, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Zu weiteren Details äußern wir uns mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht.“

Vermeiden Sie dabei zwei typische Fehler:

  • Missverständliche Fachbegriffe: Manche juristischen Begriffe verstehen Laien anders als Juristen. Eine Einstellung gegen Geldauflage etwa ist rechtlich kein Schuldspruch, wird öffentlich aber oft so wahrgenommen. Erklären Sie solche Begriffe, bevor andere es tun.
  • Beteuerungen statt Fakten: „Wir sind überzeugt, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen“ steht in vielen Statements und überzeugt deshalb kaum jemanden. Konkrete Fakten wirken stärker als jede Gewissheit.

5. Denken Sie an alle, die zuhören – auch an das Gericht

Litigation-PR wird oft mit Pressearbeit gleichgesetzt. Die Medien sind aber nur ein Teil des Publikums, und nicht immer der wichtigste:

  • Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner: Für Ihr Geschäft zählt oft mehr, was Ihre Bank, Ihre wichtigsten Kunden und Ihre Belegschaft denken, als was in der Zeitung steht. Informieren Sie sie direkt und rechtzeitig, damit sie die Nachricht nicht aus den Medien erfahren.
  • Medien: Gerichtsreporter, Wirtschaftsredaktion und Fachmedien haben unterschiedliche Fragen. Bieten Sie einen festen Ansprechpartner und, wo es passt, ein Hintergrundgespräch an, in dem Sie komplexe Zusammenhänge erklären.
  • Die Gegenseite: Sie betreibt möglicherweise selbst Öffentlichkeitsarbeit. Reagieren Sie auf Fakten, nicht auf Provokationen. Eine öffentliche Schlammschlacht schadet in der Regel beiden Seiten, auch der, die vor Gericht gewinnt.
  • Das Gericht: Auch Richterinnen und Richter lesen Zeitung. Kommunikation, die wie ein Versuch wirkt, das Gericht unter Druck zu setzen, schadet eher, als sie nützt. Sachlichkeit und Respekt vor dem Verfahren sind deshalb nicht nur Stilfragen.

Was Sie wem sagen, darf sich im Schwerpunkt unterscheiden, im Inhalt aber nie widersprechen. Die Gegenseite liest Ihre Mitarbeiterinformation vermutlich genauso aufmerksam wie Ihre Pressemitteilung.

6. Schützen Sie als Persönlichkeit mehr als Ihre Position im Verfahren

Für Unternehmerinnen, Führungskräfte, Ärzte oder Prominente aus Sport und Kultur ist ein Vorwurf nie nur ein juristisches Problem. Es geht um ihren Namen, ihre Ämter und Mandate, oft auch um ihre Familie. Und der Vorwurf kommt häufig nicht mit einer Klage, sondern mit einer Presseanfrage: Eine Redaktion hat recherchiert und bittet mit kurzer Frist um Stellungnahme.

Für Persönlichkeiten gelten deshalb einige Besonderheiten:

  • Mehr Öffentlichkeit, weniger Schutz: Je bekannter eine Person ist und je enger ein Vorwurf mit ihrer öffentlichen Rolle zusammenhängt, desto eher dürfen Medien unter Umständen identifizierend berichten. Rechnen Sie damit, dass Ihr Name genannt wird.
  • Medienrecht und Kommunikation zusammen denken: Ein Medienanwalt kann Redaktionen vorab auf mögliche Rechtsverletzungen hinweisen oder nach einer Veröffentlichung Unterlassung, Gegendarstellung oder Richtigstellung verlangen. Das kann einen Bericht verhindern oder korrigieren, aber auch als Einschüchterungsversuch wahrgenommen werden und die Geschichte erst größer machen. Wägen Sie juristische und kommunikative Wirkung gemeinsam ab.
  • Nicht jede Antwort selbst geben: In der akuten Phase ist ein abgestimmtes schriftliches Statement, auch über den Anwalt, oft besser als ein spontanes Interview. Ein persönliches Wort kann später viel bewirken, wenn es gut vorbereitet ist.
  • Das Umfeld vorbereiten: Familie, Arbeitgeber, Aufsichtsgremien, Verbände und Geschäftspartner sollten die wichtigsten Informationen von Ihnen selbst erhalten. Dazu gehört die Frage, ob Sie Ämter ruhen lassen. Auch diese Entscheidung wird öffentlich gelesen.
  • Eigene Kanäle im Blick behalten: Ihre Social-Media-Profile werden schnell zum Ort für Kommentare, Spekulationen und Angriffe. Entscheiden Sie bewusst, ob Sie dort reagieren, pausieren oder Kommentare moderieren.

Und schließlich: Wer selbst im Fokus steht, verliert leicht den nüchternen Blick. Das ist menschlich. Umso wichtiger sind Berater, die nicht selbst betroffen sind und Ihnen auch unbequeme Einschätzungen geben. Wie Sie auf eine kritische Anfrage von Journalisten reagieren, lesen Sie in meinem Beitrag zur Presseanfrage.

7. Planen Sie über das Urteil hinaus

Ein Urteil beendet selten die öffentliche Geschichte. Auf ein Urteil können Berufung oder Revision folgen, auf einen Vergleich Fragen nach dem Inhalt, auf einen Freispruch die Frage, warum überhaupt ermittelt wurde.

  • Erfolge aktiv kommunizieren: Ein Freispruch oder ein gewonnener Prozess bekommt selten so viel Aufmerksamkeit wie der ursprüngliche Vorwurf. Informieren Sie die Redaktionen, die über den Vorwurf berichtet haben, und regen Sie eine Nachberichterstattung an. Unter Umständen haben Sie sogar einen Anspruch auf einen Nachtrag zum ursprünglichen Bericht.
  • Niederlagen erklären: Sagen Sie, welche Konsequenzen Sie aus dem Urteil ziehen, ob Sie Rechtsmittel prüfen und was sich für Kunden und Partner ändert.
  • Vergleiche abstimmen: Vereinbaren Sie mit der Gegenseite möglichst eine gemeinsame Sprachregelung, und prüfen Sie, was eine Vertraulichkeitsklausel für Ihre Kommunikation bedeutet.
  • Digitale Spuren pflegen: Berichte über Vorwürfe bleiben in Suchmaschinen und in den Antworten von KI-Systemen präsent, oft länger, als das Verfahren dauert. Sorgen Sie dafür, dass dort auch der Ausgang zu finden ist. Mehr dazu lesen Sie in meinem Beitrag zur Sichtbarkeit in KI-Systemen.

Häufige Fragen zur Litigation-PR

Was ist Litigation-PR?

Litigation-PR ist die kommunikative Begleitung rechtlicher Auseinandersetzungen, etwa von Ermittlungsverfahren, Zivilprozessen oder Schiedsverfahren. Sie richtet sich an Medien, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Ziel ist es, die Reputation eines Unternehmens oder einer Person während des Verfahrens zu schützen, ohne die rechtliche Position zu gefährden.

Was ist der Unterschied zwischen Litigation-PR und Krisenkommunikation?

Litigation-PR ist ein Teilbereich der Krisenkommunikation. Der Unterschied liegt im Rahmen: Ein Rechtsstreit folgt den Regeln und dem Takt eines Verfahrens, und jede öffentliche Aussage muss auch juristisch bestehen. Deshalb arbeiten Kommunikation und Anwälte bei der Litigation-PR besonders eng zusammen.

Wann sollte Litigation-PR beginnen?

Möglichst bevor ein Verfahren öffentlich wird, also wenn eine Klage erwogen wird, Ermittlungen bekannt werden oder eine Gegenseite mit rechtlichen Schritten droht. Dann lassen sich juristische und kommunikative Strategie noch aufeinander abstimmen.

Ist Litigation-PR zulässig?

Ja. Unternehmen und Personen dürfen ihre Sicht auf ein Verfahren öffentlich darstellen. Grenzen setzen unter anderem die Wahrheitspflicht, die Persönlichkeitsrechte anderer Beteiligter und § 353d StGB, der die wörtliche Veröffentlichung von Anklageschriften und anderen amtlichen Dokumenten verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden.

Sollte ein Unternehmen zu laufenden Verfahren schweigen?

Zu Details eines laufenden Verfahrens oft ja. Völlig zu schweigen ist dagegen selten klug, weil dann andere die Deutung übernehmen. Bewährt hat sich, die Grundhaltung des Unternehmens zu erklären und offen zu sagen, warum man sich zu Einzelheiten nicht äußert.

Wer sollte in einem Rechtsstreit für das Unternehmen sprechen?

Fragen zum Verfahren können die Anwälte beantworten. Fragen nach Verantwortung, Haltung und Konsequenzen sollte das Unternehmen selbst beantworten, je nach Gewicht des Falls über die Pressestelle oder die Geschäftsführung. Wichtig ist, dass alle Sprecher dieselbe Linie vertreten.

Wie sollten Persönlichkeiten auf öffentliche Vorwürfe reagieren?

Zunächst nüchtern: Den Vorwurf mit Anwälten und Beratern prüfen, bevor sie sich äußern, aber innerhalb der Frist, die eine Redaktion setzt. Ein kurzes, abgestimmtes Statement ist meist besser als Schweigen oder ein spontanes Interview. Parallel sollten sie Familie, Arbeitgeber und Gremien informieren und mit einem Medienanwalt prüfen, ob presserechtliche Schritte sinnvoll sind.

Sind Gespräche mit einem Kommunikationsberater vertraulich?

Vertraglich ja, rechtlich nur eingeschränkt. Kommunikationsberater gehören nicht zu den Berufsgruppen, die nach § 53 der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Wie weit der Schutz reicht, wenn eine Kanzlei den Berater beauftragt, ist umstritten. Klären Sie das vorab mit Ihren Anwälten.

Michael Nowak, Kommunikationsberater in Hamburg

Stehen Sie vor einem Rechtsstreit?

Ich begleite Unternehmen und Persönlichkeiten bei Vorwürfen und Verfahren, eng abgestimmt mit ihren Anwälten. Kanzleien können mich auch direkt für ihre Mandanten hinzuziehen.

Über den Autor

Michael Nowak ist Dipl.-Journalist und war Kommunikationschef der Stiftung Warentest. Heute vertrauen ihm Unternehmen und Persönlichkeiten das Wichtigste an, das sie haben: ihre Reputation. Er berät persönlich, diskret und auf Augenhöhe. Knifflige Fälle sind sein Spezialgebiet.

Mehr über Michael Nowak

Mehr Beiträge

Krisenkommunikation: So reagieren Unternehmen richtig
Veröffentlicht: 
15.10.2026
von 
Michael Nowak

Krisenkommunikation: So reagieren Unternehmen richtig

Produktrückruf: So kommunizieren Unternehmen richtig
Veröffentlicht: 
14.10.2026
von 
Michael Nowak

Produktrückruf: So kommunizieren Unternehmen richtig

"Mangelhaft" im Warentest: So reagieren Unternehmen richtig
Veröffentlicht: 
08.10.2026
von 
Michael Nowak

"Mangelhaft" im Warentest: So reagieren Unternehmen richtig